1 Begriffsbestimmungen
- Benutzer
Alle Nutzer der Plattform CODY.care, insbesondere Veranstalter, Teilnehmer und Leistungserbringer
- Fallkonferenz
Als Fallkonferenz werden Sitzungen bezeichnet, in denen die künftige Vorgehensweise betreffend einen Patienten oder Klienten besprochen und beschlossen werden soll.
- Veranstalter
Veranstalter kann sowohl ein Mensch mit Intensiv- oder Gesundheitsversorgungsbedarf selbst sein als auch jeder Dritte (Ärzte, Kliniken, Angehörige, etc.)
- Teilnehmer
Teilnehmer sind Leistungserbringer, welche zu einer Fallkonferenz eingeladen werden und im Rahmen dessen ihre Dienste zur Versorgung des Menschen mit Intensiv- oder Gesundheitsversorgungsbedarf anbieten können.
- Leistungserbringer
Leistungserbringer sind Benutzer, welche Ihr Profil in CODY.care „sichtbar“ schalten und so in der Kontaktdatenbank für alle Benutzer angezeigt werden und zu Fallkonferenzen eingeladen werden können.
- Personendaten
Daten der Person, für die die Fallkonferenz veranstaltet wird
2 Allgemeine Bedingungen für die Plattform
2.1 Rechtswidrige Inhalte
Alle Benutzer sind verpflichtet, die von Ihnen hochgeladenen Inhalte auf Rechtsverletzungen hin zu prüfen. CODY.care behält sich den Rückgriff auf Benutzer, welche rechtswidrige Inhalte auf der Plattform hochgeladen oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt haben, vor.
Alle Benutzer sind verpflichtet, Inhalte, bei denen sie eine Rechtsverletzung vermuten, an CODY.care zu melden.
2.2 Missbräuchliches Verhalten
CODY.care behält sich vor, Benutzer, welche sich missbräuchlich oder treuwidrig verhalten, von der weiteren Nutzung der Plattform auszuschließen.
Missbräuchlich und treuwidrig ist dabei insbesondere,
- die gehäufte Absage eines Assessments oder der Teilnahme an einem solchen ohne vernünftigen Grund,
- Begehung von Rechtsverletzungen im Kontext der Nutzung von CODY.care,
- Nicht fristgerechte Zahlung von Rechnungen.
2.3 Haftung
Nachstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit haftet ein Schädiger vielmehr für jeden von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.
3 Case Manager
3.1 Leistungsbeschreibung
CODY.care bietet Veranstaltern die Möglichkeit, Fallkonferenzen zu planen. Dabei werden grundlegende Personendaten angegeben und der Veranstalter hat die Möglichkeit Leistungserbringer auszuwählen, welche durch CODY.care zur Fallkonferenz eingeladen werden.
Leistungserbringer haben dann die Möglichkeit die Einladung anzunehmen. Zu dem vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt findet anschließend eine Videokonferenz mit allen Teilnehmern und dem Veranstalter statt, bei welchem die zukünftige Versorgung des Menschen mit Intensiv- oder Gesundheitsversorgungsbedarf koordiniert wird.
CODY.care bietet dabei nur die Kontaktplattform insbesondere die Kommunikationskanäle an. Wir werden nicht als Vertragspartner oder Vermittler für die durch die Fallkonferenz entstehenden Rechtsgeschäfte tätig.
3.2 Allgemeine Voraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung durch einen Benutzer ist die Registrierung in der Kontaktdatenbank.
3.3 Vertragsverhältnis
Für jede Fallkonferenz entsteht jeweils ein Vertragsverhältnis mit den Teilnehmern und Veranstaltern
3.4 Für Veranstalter
Eine Fallkonferenz darf von jeder natürlichen oder juristischen Person veranstaltet werden.
Eine Fallkonferenz darf bei CODY.care nur für Vorgänge angelegt werden, welche nicht einer unverzüglichen Versorgung bedürfen. CODY.care dient nicht zur Planung der Behandlung von akuten Erkrankungen, Verletzungen, etc.
3.4.1 Preise
Für die Veranstaltung einer Fallkonferenz werden keine Entgelte von dem Veranstalter erhoben.
3.4.2 Pflichten
Der Veranstalter ist verpflichtet,
- die erforderlichen Patienteninformationen zur Verfügung zu stellen,
- die textliche Einwilligung der Patientin oder der Person, für die die Fallkonferenz geplant wird einzuholen, mit der dieser der Datenverarbeitung durch CODY.care und der am der Fallkonferenz Beteiligten zustimmt, sofern der Veranstalter nicht selbst der Patient ist,
- die Fallkonferenz unverzüglich abzusagen und zu löschen, wenn die Person seine Einwilligung zur Datenverarbeitung durch CODY.care zurückzieht oder die Fallkonferenz nicht mehr notwendig ist,
- sich in eigener Verantwortung um die Belange der beruflichen Schweigepflicht zu kümmern, sofern der Veranstalter Träger einer solchen ist,
- die Videokonferenz in eigener Verantwortung durchzuführen und die Kosten hierfür zu tragen.
3.5 Für Teilnehmer
Die Teilnahmefunktion richtet sich ausschließlich an Leistungserbringer und somit nur an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB.
3.5.1 Pflichten der Teilnehmer
Die Teilnehmer sind verpflichtet,
- das Entgelt für die Teilnahme zu zahlen,
- bei Verhinderung bei einer Videokonferenz dem Veranstalter dies unverzüglich mitzuteilen,
- nach Abschluss der Fallkonferenz alle Personendaten endgültig und unwiederbringlich zu löschen.
3.5.2 Preise
Die Teilnehmer einer Fallkonferenz sind mit Annahme der Einladung zur Fallkonferenz zur Zahlung des angegebenen Teilnahmeentgeltes verpflichtet. Das Entgelt wird fällig, unabhängig davon, ob der Teilnehmer an dem Meeting teilnimmt oder tatsächlich ein Vertrag zur Leistungserbringung zu Stande kommt.
Wird die Fallkonferenz vom Veranstalter abgesagt, entfällt die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes.
Der aktuell gültige Preis wird bei der Annahme der Einladung angezeigt.
3.5.3 Rechnungsstellung
Die Bezahlung erfolgt in der Regel direkt auf der Annahmeseite der Fallkonferenz über eine der angebotenen Zahlungsweisen.
Nach vorheriger Prüfung gewährt CODY.care Teilnehmern die Abrechnung der Teilnahmegebühren über eine monatliche Rechnung. Diese wird am Anfang eines jeden Monats mit den gesammelten Gebühren des Vormonats gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
3.6 Pflichten von CODY.care
CODY.care ist verpflichtet,
- die Plattform zum Case Management zur Verfügung zu stellen,
- die Patientendaten von Fallkonferenzen endgültig und unwiederbringlich zu löschen, welche länger als ein Jahr zurückliegen,
- alle von Veranstaltern erhaltenen Patientendaten ausschließlich zweckgebunden und vertraulich zu verarbeiten.
3.7 Pflichten aller Beteiligten
Alle Beteiligten sind verpflichtet möglichst sparsam mit Personendaten umzugehen. CODY.care ist datensparsam angelegt. So müssen zur Planung einer Fallkonferenz kein Name, keine Adresse oder ähnliche Daten angegeben werden, welche eine einfache Identifizierung des Menschen mit Intensiv- oder Gesundheitsversorgungsbedarf ohne zusätzliches Wissen ermöglichen.
3.8 Haftung
CODY.care erstattet bei technischen Problemen, welche CODY.care zu vertreten hat und die dazu führen, dass Teilnehmer nicht an einer Fallkonferenz teilnehmen können, dem Teilnehmer das Teilnehmerentgelt. Eine weitergehende Haftung für Schäden ist ausgeschlossen.
4 Kontaktdatenbank
CODY.care bietet allen Benutzern eine Kontaktdatenbank, in welcher verschiedene Leistungserbringer aufgelistet werden, welche Dienstleistungen zur Versorgung von Menschen mit Intensiv- oder Gesundheitsversorgungsbedarf anbieten.
4.1 Benutzerkreis
Das Angebot richtet sich nur an Benutzer innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
4.2 Anspruch
Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in die Kontaktdatenbank oder die Verfügbarkeit der Kontaktdatenbank.
4.3 Preise
Für die Aufnahme in die Kontaktdatenbank wird kein Entgelt erhoben. Jedoch behält sich CODY.care vor, das Angebot oder Teile davon zukünftig gegen Entgelt anzubieten oder kostenpflichtige Funktionen einzuführen.
4.4 Haftung
CODY.care haftet nicht für Schäden, welche durch den Ausfall, technische Fehler oder sonstige Einschränkungen der Funktionen der Kontaktdatenbank entstehen.
5 Schlussbestimmungen
CODY.care behält sich die Änderungen dieser AGB vor. Für eine Fallkonferenz gelten immer die AGB, welche zum Zeitpunkt des Einstellens der Fallkonferenz (Veranstalter), oder der Annahme der Einladung (Teilnehmer) gültig waren.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen
Die AGB haben den Stand vom 11. Oktober 2022.