GKV-IPReG
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz
Das GKV-IPReG ist am 28. Oktober 2020 in Kraft getreten.
Zum Beispiel bei uns als PDF zum Download.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
…sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
„Intensiv-Pflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein. Deswegen schaffen wir verbindliche Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause, und die Intensivpflege in stationären Einrichtungen wird endlich bezahlbar. Krankenhäuser und Heime verpflichten wir, ihre Patienten, wenn möglich, von künstlicher Beatmung zu entwöhnen. So stärken wir die Versorgung gerade der Patienten, die oftmals nicht mehr für sich selbst die Stimme erheben können.“
Das „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitations-stärkungsgesetz – GKV-IPReG)“ stellt für die Außerklinische Intensivpflege nach nunmehr fünf Jahrzehnten eine große Kehrtwende dar. Aus einer Versorgungslandschaft mit unzähligen Regeln und Normen, Verträgen und Absprachen soll nun ein strukturierte und einheitliche Versorgungswege im deutschen Gesundheitswesen beschritten werden.
Die zu erwartenden erheblichen Umstrukturierungen werden in den nächsten Jahren alle treffen. Die Menschen mit Intensivpflegebedarf und ihre An- und Zugehörigen sowie alle in der außerklinischen Intensivversorgung tätigen Berufsgruppen, Leistungsträger und Leistungserbringer. Es handelt sich hier um eine relativ kleine, heterogene und schwerstpflegebedürftige Gruppe. Ziel sollte es sein dieser Bevölkerungsgruppe individuelle, angemessene, umfassende Lösungen anzubieten, die den komplexen Bedürfnissen gerecht werden und maximale Teilhabe sichern.
Besonders wird von den Menschen mit Intensivpflegebedarf kritisiert, dass die Selbstbestimmung von Menschen mit Intensivpflegebedarf und ihren An- und Zugehörigen massiv eingeschränkt wird. Die Entscheidung wo Langzeitpflege künftig stattfinden soll, hängt nun an der Einschätzung der Kassen, bemängeln auch die Selbsthilfeverbände. Somit wirft das neue Gesetz viele strukturelle Mängel auf, die bei den betroffenen Menschen verständlicherweise für große Unruhe sorgen. Gerade Langzeitpatienten, denen man vor vielen Jahren das Netz der außerklinischen Intensivpflege geschaffen hat, finden im IPReG keine Erwähnung. Künftig wird es so aussehen, dass Kassen und Medizinischer Dienst darüber entscheiden werden, ob eine medizinische und pflegerische Versorgung zu Hause überhaupt sichergestellt werden kann. Was zur Folge hätte, dass Menschen mit Intensivpflegebedarf aus ihrem Zuhause und familiären Umfeld gerissen werden würden. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das vorrangige Ziele der Entwöhnung von der Beatmung – dies sei nicht für alle Patientengruppen ein realisierbarer Zustand.
Die Einführung und Umsetzung des GKV-IPReG führt immer wieder zu großen Problemen und verunsichert die Menschen mit Intensivpflegebedarf. Wir möchten diese Fälle dokumentieren um den politisch Verantwortlichen zu zeigen, wo nachgebessert werden muss und dazu brauchen wir Ihre Hilfe.
Sollten Sie in Ihrer Versorgung oder bei der Verordnung bzw. Genehmigungen Ihrer Leistungen Probleme haben, so lassen Sie uns dies bitte wissen. Gerne können Sie uns auch telefonisch erreichen unter 0800 66 80 100, um uns Ihren Fall zu schildern. Natürlich gehen wir absolut diskret und vertraulich mit Ihren persönlichen Daten um. Für die weitere Bearbeitung werden nur anonymisierte Daten verwendet. Wir möchten uns für Ihre Mithilfe herzlich bedanken!
Gerne können Sie auch das nebenstehende Kontaktformular benutzen oder uns eine E-Mail schreiben.